Förderungen und Abschreibungen: Wie Sie von KfW-Programmen, Denkmalschutzförderungen und Neubau-Abschreibungen profitieren können
Die Welt der Förderungen und Abschreibungen im Bereich Immobilien ist komplex, aber äußerst lohnenswert – für Investoren und Eigennutzer gleichermaßen. Ob energieeffiziente Neubauten, die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien oder strategische Steuerabschreibungen: Mit dem richtigen Wissen lassen sich erhebliche finanzielle Vorteile durch Förderungen und Abschreibungen realisieren.
1. KfW-Förderungen und Abschreibungen: Nachhaltiges Bauen und Sanieren leicht gemacht
Das KfW-Programm 261 unterstützt Bauherren und Immobilienbesitzer mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und nachhaltiges Bauen zu fördern. Besonders Worst Purpose Buildings (WPB) – also energetisch ineffiziente Gebäude – profitieren von zusätzlichen Förderungen und Abschreibungen.
Wichtige Details für Bauherren
Kriterien für WPB: Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % des Bestands zählen, können als WPB eingestuft werden. Die Förderung setzt umfangreiche Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards voraus.
Förderkomponenten: Neben Krediten können Zuschüsse für Energieeffizienz-Experten, Planung und Baubegleitung beantragt werden.
Programm 55 EE: Gebäude, die mindestens 55 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken, erhalten höhere Tilgungszuschüsse und zusätzliche Förderungen und Abschreibungen.
2. Denkmalgeschützte Immobilien: Steuerliche Vorteile und Förderungen und Abschreibungen für Sanierungen
Historische Gebäude bieten nicht nur besonderen Charme, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten, die sich als wertvolle Förderungen und Abschreibungen für Investoren und Eigennutzer erweisen können.
Steuerliche Abschreibung (Denkmal-AfA)
Kapitalanleger: Vermieter können 100 % der Sanierungskosten abschreiben – 8 Jahre mit 9 % pro Jahr, gefolgt von 4 Jahren mit 7 %.
Eigennutzer: 90 % der Sanierungskosten können über 10 Jahre abgesetzt werden (9 % jährlich).
Förderprogramme für Denkmäler
Maßnahmen müssen durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.
Zuschüsse sind oft an die Erhaltung der historischen Substanz gekoppelt, was ebenfalls unter die Förderungen fällt.
Nicht förderfähige Arbeiten (z. B. Gartengestaltung) sollten vorab berücksichtigt werden.
3. Neubauten: Abschreibungen und Förderungen optimal nutzen
Investoren profitieren von verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten und Förderprogrammen für energieeffiziente Neubauten, die für Förderungen und Abschreibungen in Anspruch genommen werden können.
Abschreibungsarten
Lineare Abschreibung: 3 % pro Jahr über 33 Jahre (§ 7 Abs. 4 EStG).
Degressive Abschreibung: Startet mit 5 % der Restkosten und kann auf linear umgestellt werden (§ 7 Abs. 5a EStG).
Sonderabschreibung: Bis zu 5 % der Kosten über vier Jahre zusätzlich möglich (§ 7b EStG), wenn der Bau bestimmte Standards (EH40, QNG) erfüllt.
KfW-Förderung EH40 Nachhaltigkeit
Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bei Einhaltung der Effizienzhausstufe 40.
Zusätzliche Zuschüsse für das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ (QNG), was ebenfalls zu den Förderungen gehört.
4. Fazit: Förderungen und Abschreibungen erfordern präzise Planung und Beratung
Die Kombination aus Förderungen und Abschreibungsmöglichkeiten eröffnet enorme finanzielle Vorteile. Allerdings sind die Anforderungen – von energetischen Standards bis hin zur Genehmigung durch Behörden – oft komplex und erfordern eine präzise Planung, um von den besten Förderungen zu profitieren.
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