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Ehegattenschaukel Immobilien
Wie man seine Immobiien in Bewegung hält und dabei richtig steuern sparen kann
Die Ehegattenschaukel ist eine legale Steueroptimierungsstrategie, die in der steuerlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bei diesem Steuersparmodell wird eine vermietete Immobilie zwischen Ehepartnern oder nahen Verwandten wie Eltern, Kindern, Großeltern oder Enkeln hin und her verkaufen.
Der Terminus ist keine rechtliche Bezeichnung, sondern ein Begriff aus dem Volksmund, der auch als Güterstandsschaukel bekannt ist. Das Prinzip funktioniert ähnlich einer Schaukel in Bewegung: Die Immobilie wird in regelmäßigen Abständen, idealerweise alle zehn Jahren, untereinander übertragen, um das gestiegene Abschreibungspotenzial zu nutzen und Steuern zu sparen.
Diese steuerliche Strategie nutzt die Spekulationsfrist nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ermöglicht es, Vermögenswerte untereinander austauschen und dabei steuerliche Vorteile zu realisieren. Wer sich professionell mit Immobilien und Finanzierung beschäftigt, kennt diese Methode bereits.
Die wichtigsten Informationen zur Ehegattenschaukel im Überblick
Bei der Ehegattenschaukel wird eine Immobilie nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren zu einem marktüblichen Preis an den Ehepartner oder an Verwandte in erster Linie verkauft. Der Käufer kann den höheren Kaufpreis abschreiben und dadurch seine Steuerlast senken sowie den Cashflow verbessern.
Nach weiteren zehn Jahre kann die Immobilie erneut verkauft werden, was die Wertsteigerung und den erhöhten Abschreibungsbetrag optimal nutzt. Durch diesen Abstand von 10 Jahren wird die Spekulationssteuer vermieden, da Ehegatten und Verwandte nach dieser Frist steuerfrei verkaufen können.
Der Verkauf zwischen einem Elternteil und Kind oder zwischen Großelternteil und Enkel funktioniert nach denselben Prinzipien. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag dem Fremdvergleich standhält und notariell beurkundet wird, was Notarkosten verursacht. Diese Strategie ermöglicht es, die Einkommensteuer durch einen höheren Abschreibungsbetrag zu reduzieren und gleichzeitig die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, wenn es sich um Ehegatten oder bestimmte Verwandte handelt.
Was ist die Ehegattenschaukel?
Die Ehegattenschaukel ermöglicht es, Vermögenswerte zwischen Ehegatten oder Verwandten zu übertragen und dabei das gestiegene Abschreibungspotenzial (AfA) steuerlich nutzbar zu machen. Bei diesem Verkauf wird das Eigentum einer Immobilie, die entweder selbst genutzt oder vermietet ist, auf den Partner übertragen.
Die Spekulationsfrist gemäß § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) muss dabei beachtet werden, um eine steuerfreie Vermögensübertragung zu gewährleisten. Im Gegensatz zu einer Schenkung, die Schenkungssteuer auslösen würde, handelt es sich hier um einen regulären Verkauf.
Die Steuergesetze erlauben diese Form der Optimierung, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufvertrag marktüblich gestaltet ist. Laut Bundesfinanzministerium sind solche Gestaltungen legal, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Ausgangssituation / Wie funktioniert die Ehegattenschaukel?
Wenn eine Immobilie seit mehr als 10 Jahren im Eigentum eines Ehepartners ist und der Marktwert gestiegen ist, während die Abschreibung weiterhin auf Basis des ursprünglichen, niedrigeren Wert erfolgt, entsteht ungenutztes steuerliches Potenzial. Ein privater Eigentümer, der die Immobilie selbst nutzt oder vermietet, kann nach einer Haltedauer von mindestens zehn Jahren die Immobilie zu einem ortsüblichen Preis an den Ehepartner verkaufen.
Dieser Vermögensübertrag ist von der Spekulationssteuer befreit, wenn die Frist eingehalten wird. Bei Verträgen zwischen Ehegatten entfällt zudem die Grunderwerbsteuer, sodass der Ehegatte die Immobilie günstig erwirbt. Unabhängig vom Baujahr beginnt die Nutzungsdauer regulär ab dem Verkaufszeitpunkt neu, sodass der Käufer den höheren Kaufpreis als Basis für den Abschreibungsbetrag nutzen kann.
Dieses Prozedere kann beliebig oft wiederholt werden – die Ehegattenschaukel kommt in Bewegung und in regelmäßigen Abständen, idealerweise zehn Jahren, wird die Immobilie wieder zurück verkauft bzw. geschaukelt. Die Wertentwicklung wird dabei durch ein Gutachten analysiert und nachgewiesen, um den Verkaufsprozess als Veräußerungsgeschäft zu legitimieren.
Der Verkaufspreis muss in ortsübliche Höhe liegen, damit die erhöhten Abschreibung anerkannt wird. Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist erforderlich, wobei die Notarkosten zu den Anschaffungskosten gehören und sich über die Zeit durch die erhöhte Abschreibung abgeschrieben und amortisieren.
Voraussetzungen
Damit die Ehegattenschaukel erfolgreich umgesetzt werden kann, muss die Immobilie im alleinigen Besitz eines Ehepartners sein und der Verkauf zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, und es muss eine gültige Ehe zwischen den Beteiligten bestehen.
Das Alleineigentum ist wichtig, da bei einer Bruchteilsgemeinschaft beide Ehegatten bereits Anteile halten. Eine Besitzdauer von mindestens 10 Jahren ist erforderlich, um die Einkommensteuerfreiheit zu nutzen. Der marktüblicher Kaufpreis ist entscheidend für die Übertragung, und die ordnungsgemäße Dokumentation aller Verträge muss gewährleistet sein, als ob die Geschäftsparteien nicht rechtmäßig verheiratet wären.
Wenn das Eigentum bereits beider Ehegatten in Form einer Bruchteilsgemeinschaft vorliegt, können sie die Immobilie nicht gegenseitig verkaufen, sondern müssen zunächst erwerben, wer einen ziffernmäßig bestimmten ideellen Anteil am Objekt hält – etwa 50 Prozent, die im Grundbuch eingetragen sind.
Beim Immobilienkauf spielt es keine Rolle, ob es sich um ein selbstgenutzte Eigenheim oder ein Vermietungsgeschäft handelt – beide bieten Gestaltungsmöglichkeiten für die Steuer. Sollte die Schaukel rückgängig gemacht werden müssen, kann die Immobilie erneut auf die ursprüngliche Person übertragen werden, was jedoch erneuten Aufwand bedeutet.
Die Verkaufskonditionen müssen so gestaltet sein, als würde die Immobilie an Dritten verkauft – kein Rabatt und keine reduzierten Kaufnebenkosten, auch kein reduzierter Kaufpreis, da dies keinen Sinn ergibt und die kontinuierliche Steuerersparnis gefährdet. Nur ein hoher Abschreibungsbetrag bringt den gewünschten Effekt. Alles muss juristisch korrekt über einen Notar abgewickelt werden, dessen Kosten sich schnell bezahlt machen durch die Steuerersparnis.
Vorteile / Steuerliche Vorteile der Ehegattenschaukel
Die Ehegattenschaukel kann die Steuerlast erheblich senken, da nach dem Verkauf die Abschreibung auf Basis des höheren Kaufpreis erfolgt und dadurch deutliche Steuerersparnisse entstehen. Die Immobilie bleibt im Familienbesitz, während der Immobilienwert in der Familie gehalten wird und steuerliche Vorteile genutzt werden, die auf dem freien Markt nicht möglich wären.
Die Einkommensteuerfreiheit nach 10 Jahre im Eigentum bedeutet, dass keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfällt. Bei Übertragungen zwischen Eheleuten besteht eine Grunderwerbsteuerbefreiung, sodass keine Grunderwerbsteuer auf den Immobilienwert zu zahlen ist.
Das neues Abschreibungspotenzial entsteht durch die Übertragung, da der erwerbende Ehepartner die Immobilie zum aktuellen Marktwert abschreiben kann, was zu deutlich höheren jährlichen AfA-Beträgen führt. Man kann das Abschreibungsvolumen erheblich anheben und ein neues Abschreibungspotenzial schaffen.
Auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland kommt es regelmäßig zu erheblichen Wertsteigerung, während die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleich bleiben. Die jährliche Abschreibung für vermietete Gebäude richtet sich nach den ursprünglichen Kosten, ohne Anpassungen für massiven Wertsteigerungen.
Wurde eine Immobilie vor Jahren günstig gekauft, ist der Abschreibungszeitraum bereits weit vorne, und der Vorbesitzer hat schon viel abgeschrieben. Durch den Fakt, dass Ehepartner die Immobilie untereinander verkaufen, kann das Abschreibungspotenzial neu realisiert werden.
Der jährliche Abschreibungsbetrag reduziert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und mindert dadurch das zu versteuernde Einkommen. Steuerlich werden bei gemeinsam veranlagten Ehegatten alle Einkünfte zusammengerechnet, was zu einer geringeren Einkommensteuer führt und den Cashflow des Vermietungsobjekts verbessert.
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren erfolgt die Besteuerung des Gesamteinkommens zusammengerechnet. Beim Kauf einer Immobilie können negative Einkünfte aus Vermietung mit Einkünften im positiven Bereich verrechnet werden, wenn ein Ehepartner gut verdient, ist dies besonders lukrativ.
Die Immobilie bleibt im Familienbesitz und kann über Jahrzehnte weiter abgeschrieben werden, was einen dauerhafter Abschreibungsposten schafft. Langfristig reduziert sich die Steuerschuld erheblich durch diese Strategie. Ein erfahrener Immobilienberater kann hier wertvolle Unterstützung bieten.
Fremdfinanzierung und Werbungskosten nutzen / Praktische Umsetzung mit Verkäuferdarlehen
Bei der Ehegattenschaukel kann ein Verkäufferdarlehen genutzt werden, wobei der Verkäufer Zinserträge zu einem reduzierten Steuersatz von 25 % versteuern muss, während der Käufer die Zinsaufwendungen mit bis zu 45 % als Werbungskosten absetzen kann. Diese Differenz in den Steuersätzen führt zu erheblichen Steuerersparnisse.
Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Mandanten weiß ich, dass der Kaufpreis nicht sofort komplett fließen muss beim Verkauf der Immobilie an den Ehepartner. Der verkaufende Partner kann dem Käufer ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises gewährt, sodass kein sofortiger Kapitalfluss nötig ist.
Die Zinszahlungen können aus den laufenden Mieteinnahmen bedient werden, während der Darlehensgeber von einem steuerliches Optimierungspotenzial durch das Steuersatzgefälle profitiert. Die Kapitalertragsteuer liegt unter dem persönlichem Steuersatz, wenn dieser höher ist.
Zinseinkünfte werden pauschal mit 25% plus Solidaritätszuschlag besteuert, während Zinsaufwendungen bei einem Spitzensteuersatz von 42% plus Soli und Kirchensteuer absetzbar sind. Diese Differenz schafft eine zusätzliche Steuerersparnis.
Eine konkrete Beispielrechnung: Bei Zinszahlungen von 10.000 Euro jährlich können bis zu 1.700 Euro an Steuern gespart werden. Für die Ehegatten bedeutet dies, dass kein frisches Geld von der Bank fließen muss, und bei günstige Zinsniveaus können sogar ältere, teurere Darlehen abzulösen werden.
Der kaufende Ehegatte kann einen Kredit vom verkaufenden Ehegatten zur Ablöse eines Altdarlehen nutzen oder Kapital freisetzen, um neue Immobilien zu erwerben. Die Zinsen für den Immobilienkredit können als Werbungskosten angesetzt werden, was besonders lukrativ ist.
Ob als Privatkredit vollständig oder in Ergänzung zu einem Bankdarlehen teilweise abgewickelt – beides ist möglich. Dieses Vorgehen ist trotz höherer Zinsen sehr vorteilhaft für die Gesamtsteuerlast.
Mögliche Herausforderungen / Risiken und Nachteile / Hürden bei der Anwendung der Ehegattenschaukel
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass das Finanzamt den Verkauf als Scheingeschäft einstufen könnte, wenn dieser nicht ernsthaft durchgeführt wird oder ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Die Anforderungen an den Fremdvergleich müssen erfüllt sein, damit der Vertrag nicht als unangemessen eingestuft wird.
Bei einer Scheidung kann die Situation kompliziert werden, wenn die Immobilie im Eigentum nur eines Ehepartner steht und keine Absicherung im Grundbuch besteht. Zu den Nachteile gehören auch die anfallenden Notarkosten für die Eigentumsübertragung sowie eventuelle Probleme mit der Zinsbindung beim Verkäufferdarlehen.
Die komplexere Steuergestaltung erfordert oft eine professionelle Begleitung, und mögliche Güterstandsänderungen können weitere Auswirkungen haben. Der Vorwurf eines Scheingeschäfts entsteht, wenn das Geschäft keine Ernsthaftigkeit aufweist und die Ehegatten als Vertragspartner nur simuliert auftreten.
Nach § 41 Abs. 2 Abgabenordnung ist ein Scheingeschäft für die Besteuerung unerheblich. Die Finanzämter prüfen bei Eheleuten besonders genau die realen Umsetzung des Kaufvertrags. Alle Hauptbestandteile einer Vermögensübertragung müssen vorliegen: Verkäufer, Käufer, Zahlung des Kaufpreises – alles muss vertraglich geregelt und die Durchführung nachgewiesen werden.
Das ist der Grund, warum Finanzämter Verträge zwischen Ehegatten genau prüfen und manchmal anzweifeln. Die Formulierung weitreichender Rückübertragungsklauseln im Kaufvertrag kann problematisch sein. Der Kaufpreis sollte aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, ein Darlehen ist zulässig, aber wenn die Mittel vom verkaufenden Ehegatten geschenkt werden, besteht der Verdacht einer verschleierten Schenkung zur Umgehung der Schenkungssteuer.
Gemäß der Abgabenordnung § 42 darf kein Steuergesetz durch eine umgangen oder unangemessene rechtliche Gestaltung ausgehebelt werden, die vom Steuerpflichtigen oder Dritten gewählt wurde, wenn eine angemessenen Gestaltung gesetzlich vorgesehen ist und einen Steuervorteil gewährt.
Um dem Standhalten des Fremdvergleichs gerecht zu werden, muss der zwischen Verwandten geschlossene Kaufvertrag fremdüblich sein, also so gestaltet, wie er theoretisch auch mit Dritten abgeschlossen würde, die nicht verwandt sind. Die Höhe des Kaufpreises, die Beurteilung der Fremdüblichkeit, Fälligkeit, Form und Art der Zahlung sowie Verzugsfolgen spielen eine Rolle.
Ein zinsloses Darlehen oder eine unbegrenzte Stundung würde gewährt ein Scheingeschäft-Risiko darstellen. Die Ehe ist kein Bündnis für die Ewigkeit, und bei einer Trennung oder einem Streit stellt sich die Frage, wer rechtmäßiger Eigentümer ist.
Die Anwendung bei einer Bruchteilsgemeinschaft bietet eine gewisse Absicherung. Idealerweise wird die Schaukel mit mehreren Immobilien betrieben, sodass jeder Ehegatte stets die Hälfte des Immobilienbestandes hält, während die andere Hälfte geschaukelt wird.
Alternativ können vertragliche Absicherungen im Güterstand getroffen werden, wobei ein gewisses Risiko in Kauf genommen werden muss. Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten finden Sie beim Bundesjustizministerium.
Ehegattenschaukel bei mehreren Immobilien
Die Ehegattenschaukel lässt sich mit mehrere Immobilien gleichzeitig anwenden, wodurch Risiken minimiert und steuerliche Vorteile maximiert werden können. Es ist sinnvoll, mehrere Objekte zu nutzen, um steuerliche Nachteile bei einer eventuellen Scheidung zu vermeiden.
Die Partner können die Immobilien untereinander hin und her verkaufen, solange alle Voraussetzungen erfüllen sind. Man kann die Objekte versetzt verkaufen und kaufen, was der Risikominimierung dient.
Ob Häuser, Wohnungen oder Gewerbeimmobilien – alle Objekte, die für eigene Zwecke oder zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt werden, sind geeignet für dieses Modell. Gerade bei Konzeptimmobilien kann diese Strategie besonders effektiv sein.
Wann lohnt sich die Ehegattenschaukel?
Die Ehegattenschaukel ist besonders vorteilhaft bei hohen Wertsteigerungen einer Immobilie, bei vermieteten Objekten mit regelmäßigen Einkünften und bei längerfristigem Besitz. Auch hohen persönlichen Steuersätzen der Eheleute machen dieses Modell attraktiv, da die Steuerersparnis dann am größten ist.
Beispielrechnung / Beispielrechnung für die Ehegattenschaukel
Die folgenden Berechnungen zeigen konkret, wie die Ehegattenschaukel in der Praxis funktioniert und welche Steuervorteile sich ergeben:
Beispiel 1: Standardfall Ehegattenschaukel
| Position | Wert | Beschreibung |
|---|---|---|
| Ursprünglicher Kaufpreis (vor 10 Jahren) | 200.000 € | Ehepartner A kaufte die Immobilie |
| Aktueller Verkaufspreis | 300.000 € | Verkauf an Ehepartner B zum Marktwert |
| Gebäudewertanteil | 80% | 240.000 € abschreibungsfähig |
| Jährliche Abschreibung (AfA) | 2% p.a. | 4.800 € pro Jahr abschreibbar |
| Zinssatz Verkäuferdarlehen | 5% p.a. | 15.000 € Zinsen jährlich als Werbungskosten |
| Notarkosten | 1,5% | 4.500 € einmalig |
| Jährliche Steuerersparnis | 3.232 € | Durchschnittlich pro Jahr |
| Steuerersparnis im 1. Jahr | 4.500 € | Erhöht durch einmalige Kosten |
| Gesamtersparnis über 10 Jahre | 26.320 € | Langfristiger Steuervorteil |
Beispiel 2: Mehrfamilienhaus mit Gutachten
Ein praktisches Beispiel zeigt die enormen Vorteile der Kombination aus Ehegattenschaukel und Nutzungsdauer-/Kaufpreisaufteilungs-Gutachten:
| Kriterium | Vor Schaukel (2013) | Nach Schaukel (2023) | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Kaufpreis | 100.000 € | 200.000 € | +100% |
| Gebäudeanteil | 52% (52.000 €) BMF AH |
73% (146.000 €) Gutachten |
+94.000 € |
| Nutzungsdauer | 23 Jahre AfA-Tabelle |
50 Jahre Gutachten |
+27 Jahre |
| Jährliche AfA | 1.040 € | 6.348 € | +610% |
| Mieteinnahmen | 10.000 € | 10.000 € | unverändert |
| Weitere Werbungskosten | 1.800 € | 2.300 € | +500 € |
| Finanzierungskosten (Zinsen) | 0 € abbezahlt |
14.000 € 7% Verkäuferdarlehen |
Als Werbungskosten absetzbar |
| Jährliches Ergebnis (Gewinn/Verlust) | +2.160 € steuerpflichtig |
-12.648 € Verlust |
Massive Steuerersparnis! |
💡 Wichtiger Hinweis: Die Zahlen in diesen Beispielrechnungen basieren auf realistischen Durchschnittswerten. Ihre individuelle Steuerersparnis hängt von Faktoren wie dem Immobilienwert, Ihrem persönlichen Steuersatz, der Finanzierungsstruktur und der Qualität der eingeholten Gutachten ab. Eine professionelle Beratung durch einen Immobilienberater oder Steuerberater ist dringend empfohlen.
Steuervorteile durch die GbR
Ein Tipp von Steuerprofis: Durch die Nutzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lassen sich Notarkosten sparen und weitere steuerliche Vorteile realisieren, was die Effizienz der Ehegattenschaukel zusätzlich erhöht.
Ehegattenschaukel für Kinder
Auch Verwandte in gerader Linie wie Eltern und Kinder oder Großeltern und Enkel können die Ehegattenschaukel anwenden. Bei solchen Übertragungen entfällt ebenfalls die Grunderwerbsteuer, und die steuerliche Vorteile können genutzt werden, allerdings unter Belastung einer möglichen Schenkungssteuer, wenn der Verkaufspreis deutlich unter dem Marktwert liegt.
Abschreibung und Gebäudeanteil hochhalten
Ein entscheidender Hebel bei der Ehegattenschaukel ist die Abschreibung, die durch einen gezielten Verkaufs- bzw. Schaukelvorgang optimiert werden kann. Vor jedem Verkauf sollte ein Gutachten zur Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung erstellen lassen, um nachzuweisen, dass die Immobilie tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer aufweist als standardmäßig angenommen.
Dadurch erhöht sich die jährliche Abschreibung erheblich. Bei einer Wertsteigerung des Objekts kommt es zu einer Komprimierung des Abschreibungszeitraums, was die Rechnung noch attraktiver macht – ganz einfach ausgedrückt: Wenn die Restnutzungsdauer einer Eigentumswohnung statt 25 nur noch 50 Jahre beträgt und sich der Wert verdoppelt hat, kann im ersten Jahr nach dem Verkauf doppelt so viel abgeschrieben werden.
Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist essentiell, um den neuen Abschreibungszyklus zu starten und den Gebäudeanteil möglichst hochgehalten zu bekommen. Es ist wichtig, eine möglichst hohe Abschreibung zu realisieren, da nur das abgeschrieben werden kann, was dem Gebäude und nicht dem Grundstück zugeordnet wird.
Je größer der Kaufpreisanteil ist, der auf das Gebäude entfällt, desto höher fällt der Abschreibungsbetrag aus. Ein praktischer Tipp: Verknüpfen Sie den alle zehn Jahre stattfindenden Verkauf zwischen den Ehegatten immer mit einer gutachterlichen Neubewertung der Nutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung.
Auf diese Weise holen Sie das Maximum heraus. Mit einer kostenfreien Ersteinschätzung für Nutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung sowie einer Geld-zurück-Garantie besteht kein Kostenrisiko bei der Beauftragung entsprechender Experten. Detaillierte Informationen zur Immobilienbewertung finden Sie auch auf ImmobilienScout24.
Ehegattenschaukel für Steuerprofis – so sparen Sie auch noch die Notarkosten
Bei einem Immobilienverkauf zwischen Ehepartner ist normalerweise ein notariell beurkundeter Kaufvertrag notwendig. Doch bei der Ehegattenschaukel lässt sich dieser Kostenfaktor für den Notar teilweise eliminieren. Wenn die Ehegatten die Immobilie zunächst in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringen und diese dann gemeinsam kaufen, wird im Grundbuch als Eigentümer die GbR eingetragen, an der beide Beteiligten als Ehepartner A und Ehepartner B beteiligt sind.
Die Immobilie ist damit zu gleichen Teilen zwischen den Partnern in der GbR aufgeteilt. Die Anteile an der GbR können zwischen den Beteiligten beliebig aufgeteilt werden. Wenn nun ein Ehegatte seine 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgibt und der andere diese Anteile erwirbt, besitzt dieser Partner alle Anteile und ist damit alleiniger Miteigentümer der Immobilie.
Man kann auch die gesamten 100 Prozent der GbR-Anteile zwischen den Ehegatten verschieben, sodass der verkaufende Ehepartner mit null Prozent an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft bzw. die GbR bleibt weiterhin Eigentümer der Immobilie, und der Grundbucheintrag muss nicht verändert werden.
Da keine Grundbuchänderung notwendig ist, muss auch kein Notar den Anteilsverkauf beurkunden. Wenn beide Ehepartner sich in einer GbR zusammenschließen und dann die Ehegattenschaukel anwenden, treiben sie die Steueroptimierung auf die Spitze und sparen sich zusätzlich die anfallenden Notarkosten.
Diese Strategie erfordert zwar etwas mehr Planung, zahlt sich aber langfristig aus. Gerade in Zeiten der digitalen Immobilienverwaltung lassen sich solche Prozesse effizienter gestalten.
Ehegattenschaukel – auch mit Kindern praktizierbar!
Die Ehegattenschaukel lässt sich nicht nur zwischen Ehepartnern praktizieren, wie der Name vermuten lässt. Das Modell funktioniert auch mit Verwandten in gerader Linie, was bedeutet, dass Übertragungen zwischen einem Elternteil (der Mutter oder dem Vater) und einem leiblichen Kind möglich sind.
Personen in gerader Linie sind miteinander verwandt, weshalb bei Verkäufen zwischen ihnen keine Grunderwerbsteuer beim Verkauf anfällt. Dies gilt auch für Transaktionen zwischen Großeltern und Enkelkindern, die ebenfalls von diesem Steuervorteil profitieren können.
Diese Möglichkeit eröffnet interessante Perspektiven für die generationsübergreifende Vermögensplanung, besonders wenn man auch Aspekte wie die Deutsche Rente und langfristige Altersvorsorge berücksichtigt. Ein Immobilien-Makler vs. Westmont Berater kann hier den Unterschied in der Beratungsqualität ausmachen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist die Ehegattenschaukel in der Immobilienwelt?
Es handelt sich um die steuerlich optimierte Übertragung von Immobilien zwischen Ehepartnern, um Freibeträge und Steuerlasten zu optimieren.
Ist die Ehegattenschaukel auch für Eigennutzung geeignet?
Sie entfaltet ihre Vorteile vor allem bei vermieteten Immobilien, da Mieteinnahmen steuerlich relevant sind.
Welche Kosten entstehen bei der Übertragung?
Neben Notarkosten können auch Gebühren für Grundbucheinträge anfallen. Diese sind jedoch meist geringer als die langfristigen Steuerersparnisse.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
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