Friday, November 14, 2025
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Vermögensschutz: Ihr Leitfaden zum Schutz von Unternehmens- und Privatvermögen

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Vermögensschutz: Strategien für nachhaltigen Schutz Ihres Vermögens

Vermögen wird heute nicht nur durch Inflation oder Steuern in seinem Bestand bedroht. Die unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen und Erbfälle bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs von Gläubigern wie Banken, dem Finanzamt, Ex-Gatten oder Pflichtteilsberechtigten. Besonders Entscheidungsträger wie Geschäftsführer und Vorstände müssen verstärkt damit rechnen, für Fehler in die persönliche Haftung genommen zu werden. Im Ernstfall ist es entscheidend, dass Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, wofür rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind.

Das von Unternehmern mühsam angesparte und aufgebaute Vermögen ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Diese Gefahren haben unterschiedliche Ursprünge und stammen oft aus der gewählten Anlageform des Vermögens, aus der eigenen wirtschaftlichen Betätigung oder aber auch dem privaten Umfeld. Das Vermögen kann beispielsweise gefährdet sein, wenn es in Unternehmensbeteiligungen investiert ist, Geschäftsführer Pflichten verletzen oder im privaten Bereich Unterhaltsverpflichtungen, Scheidung oder auch Krankheit eintreten.Ein erfolgreiches Unternehmen ist vielfach Angriffen und Begehrlichkeiten ausgesetzt – Wettbewerber, Finanzbehörden, Sozialkassen, die Politik, Berater, Mitarbeiter und Familienmitglieder verstehen das Unternehmen als Selbstbedienungsmöglichkeit und bitten es zur Kasse. Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe, das Unternehmen vor Forderungen Dritter zu schützen.

Jedes Vermögen hat seinen Schutz verdient, denn es ist Teil eines Lebenswerks, das es wert ist, fortgeführt zu werden. So vielfältig das Vermögen sein kann, so vielfältig können auch dessen Bedrohungen sein. Aus diesem Grund kann Vermögen nachhaltig nur durch einen 360° Rundumblick geschützt werden. Um als Unternehmen die eigenen Vermögenswerte und die betriebsnotwendige Liquidität zu erhalten, muss der Vermögensbestand proaktiv geschützt werden.

Auch Privatpersonen sollten den Schutz ihres Vermögens gewährleisten, das gilt besonders für Verantwortliche in Unternehmen, denn sie können für eventuelle berufliche Verfehlungen haftbar gemacht werden. Selbstständige arbeiten hart für ihren Erfolg – umso wichtiger ist es, dieses erwirtschaftete Vermögen wirksam zu schützen. Asset Protection umfasst alle Strategien, mit denen Geschäfts- und Privatvermögen vor Risiken und dem Zugriff Dritter geschützt werden können.

Was ist Vermögensschutz / Asset Protection?

Asset Protection (Vermögensschutz) ist die Beratung über legale Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und dem Zugriff Dritter. Eine seriöse Asset-Protection-Beratung umfasst keine Gestaltungen zur Verfälschung von Tatsachen, Verheimlichung von Vermögenswerten oder sonstiger Verdeckung von Sachverhalten. Vermögensschutz ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine interdisziplinäre Gestaltung, die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater erfordert. Bei der Westmont Group verstehen wir Vermögensschutz als ganzheitlichen Ansatz.

Das Vermögen von Unternehmen sowie von Privatpersonen ist Gefahren ausgesetzt: durch den Wettbewerb, durch Finanzbehörden, die Politik und Familienangehörige. Beim Thema Asset Protection werden Maßnahmen getroffen, um Betriebs- und Privatvermögen vor dem Zugriff durch Dritte und Risiken aus dem Umfeld sowie der Entwicklung allgemein zu schützen. Vermögensschutz (Asset Protection) erstreckt sich für Unternehmen wie für Privatpersonen über verschiedene Fach- und Themengebiete: von Steuern über Compliance, vertragliche und gesellschaftsrechtliche Haftungsbegrenzungen bis hin zu Versicherungen und konkreten, faktischen Schutzmaßnahmen.

vermögensschutz - WestMont Group Blog

Gefahren und Risiken für das Vermögen

Unternehmerisches Vermögen ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Im Geschäftsleben kann es jederzeit zu unvorhergesehenen Entwicklungen kommen: Ein wichtiger Kunde geht insolvent und bezahlt nicht, ein Produkt verursacht Haftungsschäden, ein Rechtsstreit mit einem Wettbewerber steht an – oder konjunkturelle Krisen lassen Gewinne einbrechen. In solchen Fällen steht zunächst das Betriebsvermögen auf dem Spiel. Doch ohne Vorkehrungen kann schnell auch Ihr Privatvermögen betroffen sein, sei es durch persönliche Haftung oder weil Sie privates Geld in die Firma nachschießen müssen.

Auch im Privatleben gibt es Gefahren für Ihr Vermögen: Scheidung etwa kann ohne Ehevertrag zur finanziellen Zerreißprobe werden, wenn Zugewinnausgleich und Unterhalt große Vermögenswerte abschöpfen. Familienstreitigkeiten um Erbschaften (Stichwort Pflichtteilsansprüche) können den Fortbestand eines Familienbetriebs gefährden. Gläubiger könnten – etwa nach einer persönlichen Bürgschaft – auf Ihr Haus und Erspartes zugreifen. Zu den Gefahrenorten für das Vermögen gehören insbesondere das Privatvermögen (Finanzvermögen), Immobilien, Unternehmen und die Unternehmensnachfolge.

Das Bedürfnis, Vermögen zu schützen, kann generationsübergreifend und in sämtlichen Lebensphasen hervorgerufen werden. So beispielsweise, wenn einem noch minderjährigen Kind im Wege der Nachfolgeplanung Vermögenswerte zugewendet werden, im jugendlichen Alter, in dem noch nicht die nötige Reife für den Umgang mit Vermögen vorhanden ist, im Alter der Familiengründung, wenn eine Ehe eingegangen wird und eigene Kinder nachkommen, im Laufe der gesamten beruflichen Tätigkeit, im Renteneintrittsalter, wenn die Altersvorsorge gesichert werden soll, natürlich auch im Erbfall, wenn das Vermögen in andere Hände gelegt wird.

Der richtige Zeitpunkt für Vermögensschutz

Unsere Maßnahmen zum Schutz Ihres Vermögens können nur im Vorfeld eines möglichen Haftungsfalls oder Risikoereignisses (wie Tod oder Scheidung) zum Ziel führen. Ist der Haftungsfall bereits eingetreten, sind zum Beispiel erst dann erfolgende Vermögensverschiebungen in der Regel anfechtbar bzw. sogar nichtig. Außerdem wird das Beiseiteschaffen oder Verschleiern von Vermögenswerten in diesen Fällen schon strafrechtlich relevant. Seriöser Vermögensschutz erfolgt daher stets nur prophylaktisch im Vorfeld einer möglichen Haftung.

Die drei goldenen Regeln der Asset Protection lauten: Rechtzeitig handeln, rechtzeitig handeln und nochmals rechtzeitig handeln. Effektiver Vermögensschutz muss proaktiv angegangen werden – also bevor der Ernstfall eintritt. Eine spezialisierte Kanzlei wie die Westmont Group betont treffend: „Seriöser Vermögensschutz kann stets nur prophylaktisch im Vorfeld einer möglichen Haftung erfolgen.” Warten Sie also nicht, bis sich eine Krise abzeichnet.

Vermögen – Definition und Arten

Vermögen ist das, was dem Einzelnenlieb und teuer” ist. Das ist mehr als nur Reichtum, Besitz und Wohlstand. Vermögen darf somit nicht reduziert werden auf das Finanzvermögen. Damit Ihr Vermögen rundum geschützt ist, betrachten wir bei der Westmont Group Ihr Vermögen in drei Sphären: Finanzvermögen, Humanvermögen und Sozialvermögen. Zwischen diesen Vermögensarten bestehen vielfältige, zumeist unterschätzte Wechselwirkungen. Das Finanzvermögen kann das Human- und Sozialvermögen beeinflussen und umgekehrt. Bedrohungen in der einen Vermögensart bedrohen somit die Substanz der anderen.

Organhaftung und Geschäftsführerhaftung

Wie wir in der Praxis bereits feststellen konnten, wird die Organhaftung oft unterschätzt und Maßnahmen dagegen nicht oder nur oberflächlich in ein entsprechendes Asset-Protection-Konzept eingebunden. Als Organ einer Gesellschaft, beispielsweise als Geschäftsführer einer GmbH, kann keine Entscheidung ohne ein gewisses Haftungsrisiko getroffen werden. Die Geschäftsführer müssen damit rechnen, im Nachhinein von dem Unternehmen selbst in Anspruch genommen zu werden.

Die oft bestehenden D&O-Versicherungen können hier nur zu einem gewissen Maße die drohende Haftung abfedern. Je nach drohendem Haftungsrisiko ist es ratsam, das Privatvermögen des Geschäftsführers möglichst so zu strukturieren, dass Gläubiger keinen oder nur einen sehr erschwerten oder begrenzten Anspruch auf das Vermögen des Geschäftsführers haben.

Maßnahmen und Instrumente des Vermögensschutzes

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um Ihr Vermögen zu schützen. Maßgeblich sind dabei immer die vorhandene Vermögensstruktur und die drohenden Gefahren. Der effektivste Vermögensschutz setzt bereits bei der Entstehung möglicher Haftungsansprüche an. So können durch vertragliche Gestaltung (zum Beispiel AGB) Haftungen aus unternehmerischer Tätigkeit reduziert werden. Persönliche Haftung kann sowohl durch passende Gesellschaftsformen (GmbH bzw. GmbH & Co. KG) als auch durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie durch Geschäftsführerverträge reduziert oder ausgeschlossen werden.

Eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer ist die Wahl der richtigen Rechtsform für ihre geschäftlichen Aktivitäten. Sie bildet das Fundament für den weiteren Vermögensschutz. Viele Unternehmer starten aus Unwissenheit als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft (GbR, OHG), weil es unkompliziert ist. Doch diese Wahl hat einen großen Nachteil: Sie haften dabei mit Ihrem gesamten Privatvermögen für sämtliche Schulden des Unternehmens. Eine Fehlentscheidung oder ein unglücklicher Umstand kann in der falschen Rechtsform die private Existenz gefährden.

Die Errichtung von Gesellschaften mit haftungsbeschränkter Rechtsform für unternehmerisches Handeln ist essenziell. Bei der GmbH ist per Gesetz die Haftung des Gesellschafters auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geht die GmbH insolvent oder wird verklagt, haften nicht Sie persönlich, sondern nur das Vermögen der Gesellschaft. Ihr privates Bankkonto, Ihr Haus usw. bleiben unantastbar. Dieser Haftungsschutz ist ein elementarer Baustein des Vermögensschutzes: Er schafft eine klare Barriere zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Privatbesitz. Die richtige Strukturierung des Unternehmens und der privaten Werte hat in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Bereits die Wahl der richtigen Rechtsform kann das Unternehmen und die Vermögenswerte vor vielen Gefahren schützen.

Ein Haus oder eine Wohnung von privat zu kaufen, kann Vorteile bieten – jedoch bringt diese Entscheidung auch gewisse Nachteile und Risiken mit sich. Wer ohne Makler kauft, übernimmt viele Aufgaben selbst, die normalerweise von einem Experten erledigt werden.

Aspekt Beschreibung
Zeitaufwand Ohne Makler übernehmen Sie die gesamte Organisation selbst – von der Suche bis zum Abschluss. Das kostet viel Zeit, insbesondere wenn Sie unter Termindruck stehen. Ein Makler kann den Prozess durch sein Netzwerk und Marktkenntnis erheblich beschleunigen.
Informationsdefizit Private Verkäufer liefern häufig weniger aussagekräftige Exposés oder unvollständige Angaben. Fehlende Grundrisse oder undeutliche Fotos führen zu unnötigen Besichtigungen. Professionelle Exposés sparen wertvolle Zeit.
Fehlendes Fachwissen Käufer müssen selbst prüfen, ob die Immobilie dem Marktwert entspricht, ob Belastungen im Grundbuch bestehen und ob bauliche Mängel vorhanden sind. Dazu gehören Marktbeobachtung und Nutzung von Gutachterausschuss-Daten.
Vertrags- & Verhandlungsphase Alle relevanten Unterlagen müssen selbst organisiert werden. Preisverhandlungen, Termine und Notar-Abwicklung liegen vollständig bei Ihnen. Auch Übergabe und Zählerstandserfassung müssen eigenständig erfolgen.
Vermietete Immobilien Bei vermieteten Objekten müssen Teilungserklärung, Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Mietverhältnisse geprüft werden. Mietpreisanalyse und rechtssichere Verträge sind Pflicht.
Zeitaufwand
Ohne Makler übernehmen Sie die gesamte Organisation selbst – von der Suche bis zum Abschluss. Das kostet viel Zeit, insbesondere wenn Sie unter Termindruck stehen. Ein Makler kann den Prozess durch sein Netzwerk und Marktkenntnis erheblich beschleunigen.
Informationsdefizit
Private Verkäufer liefern häufig weniger aussagekräftige Exposés oder unvollständige Angaben. Fehlende Grundrisse oder undeutliche Fotos führen zu unnötigen Besichtigungen. Professionelle Exposés sparen wertvolle Zeit.
Fehlendes Fachwissen
Käufer müssen selbst prüfen, ob die Immobilie dem Marktwert entspricht, ob Belastungen im Grundbuch bestehen und ob bauliche Mängel vorhanden sind. Dazu gehören Marktbeobachtung und Nutzung von Gutachterausschuss-Daten.
Vertrags- & Verhandlungsphase
Alle relevanten Unterlagen müssen selbst organisiert werden. Preisverhandlungen, Termine und Notar-Abwicklung liegen vollständig bei Ihnen. Auch Übergabe und Zählerstandserfassung müssen eigenständig erfolgen.
Vermietete Immobilien
Bei vermieteten Objekten müssen Teilungserklärung, Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Mietverhältnisse geprüft werden. Mietpreisanalyse und rechtssichere Verträge sind Pflicht.
💡 Hinweis: Ein Immobilienkauf ohne Makler kann attraktiv sein, erfordert jedoch erheblichen Aufwand, Marktkenntnis und rechtliche Sicherheit.

Anfechtbarkeit und Strafbarkeit von Vermögensverschiebungen

Bei allen Gestaltungen zum Schutz des Vermögens gibt es zahlreiche rechtliche und steuerliche Stolpersteine. Ziel und Anspruch der Berater muss stets sein, Maßnahmen zu wählen, die sowohl wirksam als auch legal sind. Über jeder Vermögensverschiebung hängt grundsätzlich das Damoklesschwert der Anfechtung. Die Anfechtungsrechte des Anfechtungsgesetzes und der Insolvenzordnung schützen Gläubiger vor bestimmten Vermögensübertragungen eines Schuldners. Anfechtbar sind gegebenenfalls Rechtshandlungen, wie z.B Schenkungen, Verkäufe, Eheverträge etc, wenn Gläubiger hierdurch objektiv benachteiligt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Vorsatzanfechtung (10 Jahre) und die Schenkungsanfechtung (4 Jahre).

Wichtige Vorschriften zur Anfechtung sind essentiell: § 129 (1) InsO: Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter anfechten. § 3 (1) AnfG (Vorsätzliche Benachteiligung): Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat. § 4 (1) AnfG (Unentgeltliche Leistung): Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden.

Die Strafbarkeit von Maßnahmen des Vermögensschutzes ist ein kritischer Punkt. Versuchte Vermögensschutzmaßnahmen und Verschleierungen sind oft auch strafrechtlich relevant. Wer bei einem konkreten Haftungsfall noch schnell Vermögen zur Seite schaffen oder verschleiern will, wird sich daher nicht selten vor einem Strafgericht wegen Untreue, Betrug oder strafbarem Bankrott verantworten müssen. Dasselbe Risiko wie der unbesonnen handelnde Schuldner trägt dann grundsätzlich auch die Personen, auf die das Vermögen verschoben wird. Sogar die an einer solchen Vermögensverschiebung beteiligten Berater können sich strafbar machen.

Risikomanagement und Versicherungen

Zu einem ganzheitlichen Vermögensschutz gehört auch das klassische Risikomanagement: Also Risiken erkennen, vermeiden, vermindern oder auslagern. Letzteres geschieht oft durch Versicherungen. Unternehmer sollten regelmäßig einen Risikocheck durchführen: Welche Ereignisse könnten meinem Unternehmen oder mir privat finanziell massiv schaden? Und wie kann ich vorsorgen?

Betriebliche Risiken managen: Hier spielen viele Disziplinen hinein – von Compliance (Einhaltung von Gesetzen, um Strafen zu vermeiden) über Arbeitsschutz (um Haftung für Unfälle zu verhindern) bis hin zur Vertragsgestaltung (um Haftungsfälle durch geschickte Vertragsklauseln zu begrenzen). Stellen Sie sicher, dass Ihre Firma wichtige Punkte abgedeckt hat: Gibt es z.B Haftungsbegrenzungen in Ihren AGB oder Kundenverträgen? Wie ist die Haftung der Geschäftsführer vertraglich geregelt?

Schlüsselversicherungen für Unternehmer sind unverzichtbar: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die aus Ihrem Betriebsbetrieb resultieren (Personen- oder Sachschäden, Produktfehler etc). Unverzichtbar, um im Ernstfall nicht selbst zahlen zu müssen. Die Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht ist für beratende Berufe wichtigsie greift, wenn ein Fehler von Ihnen einem Kunden einen finanziellen Schaden zufügt. Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) schützt Geschäftsführer und Vorstände vor den finanziellen Folgen von Fehlern in der Unternehmensführung. Die Keyperson-Versicherung: Falls Ihr Unternehmen stark von einzelnen Personen abhängt, kann eine Keyman-Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die Firma finanziell auffangen. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl betrieblich als auch privat sinnvoll, um Anwalts- und Gerichtskosten abzudecken. Privatversicherungen: Als Unternehmer sollten Sie besonders auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung achten.

Risikostreuung in Finanzanlagen: Neben Versicherungen ist die Diversifikation Ihrer Geldanlagen ein wichtiger Teil des Risikomanagements. Investieren Sie nicht nur in Ihr eigenes Unternehmen! Schaffen Sie sich ein privates Anlageportfolio (Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen, Edelmetalle), das vom Schicksal Ihres Betriebs unabhängig ist. Notfallpläne: Jeder Unternehmer sollte eine Notfallmappe haben mit allen wichtigen Informationen: Von Bankzugängen über Vollmachten bis zum detaillierten PlanWas tun, wenn mir etwas passiert“. Benennen Sie Stellvertreter, die interimistisch übernehmen können, und instruieren Sie Ihre Familie.

vermögensschutz - WestMont Group Blog

Leistungen und Beratung im Bereich Vermögensschutz

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht bieten Ihnen bei der Westmont Group schlagkräftige Teams für alle Gestaltungen zum langfristigen Erhalt Ihres Vermögens. Unsere Asset-Protection-Beratung bietet Ihnen eine individuelle Lösung mit dem größtmöglichen Vermögensschutz. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Maßnahmen, die eine möglichst umfangreiche Asset Protection gewährleisten. Dabei behalten wir auch die zukünftige Vermögensentwicklung, sogar über den Tod hinaus, im Blick. Gerne entwickeln unsere Spezialisten für Asset Protection Ihr optimales Asset-Protection-Konzept und setzen dieses gemeinsam mit Ihnen um.

Zu unseren Leistungen im Bereich Asset Protection gehören: Unbefangene Top-Down-Sicht auf Ihr Vermögen, Gestaltungsempfehlungen weit über die alltägliche Steuererklärungsberatung hinaus, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Optimierung Ihrer Unternehmensform, die Gestaltung von Holding-Mänteln, die Ertragsvorteile und Schutz bieten, individuelle Berechnung der finanziellen Auswirkungen auf Ihre Vermögensentwicklung, die Einbeziehung Ihrer privaten, persönlichen und familiären Besonderheiten, die Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen, kooperative Zusammenarbeit mit Ihren bewährten Rechts-und Steuerberatern, Begleitung bei notariellen Beurkundungen, aktienrechtliche und GmbH-rechtliche Beratung, stiftungsrechtliche Beratung (Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen),

Beratung im Recht der vermögensverwaltenden Personengesellschaften, bei Bedarf buchhalterische Umsetzung und steuerliche Erklärungsberatung, Due Diligence bei Neuinvestitionen, Umwandlungen und Ausgliederungen, Risikomanagement und Risikominimierung, steuerliche und rechtliche Strukturierung von Unternehmen, Beratung zu Versicherungen (Was ist sinnvoll? Worauf muss man achten?), Steuerplanung und -optimierung, Einkommens- und Vermögensstrukturierung, Einrichtung und Verwaltung von Stiftungen und Trusts, Nachfolgeberatung, Überprüfung und Anpassung der Vermögens- und Unternehmensstrategien, Abschirmung des Vermögens vor Zugriffen Dritter, Vermeidung von wertvernichtenden Konflikten (insbesondere Familienkonflikten) sowie die Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Vermögensschutz für Unternehmen

Vermögensschutz ist ein Thema, das nicht nur einen, sondern alle Bereiche eines Unternehmens betrifft, von der Strukturierung bis hin zur Auswahl von Versicherungen. Alles, was zum Unternehmen gehört, soll bestmöglich vor fiskalischem oder anderweitigem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Zum Thema Vermögensschutz gehören damit Compliance-Fragen genauso wie die Regelung der Unternehmensnachfolge oder die Vertragsgestaltung zum Beispiel von Geschäftsführerverträgen.

Geschäftsführer können dafür haftbar gemacht werden, wenn auf Unternehmensebene gegen Gesetze verstoßen wird. Dann verschwimmt die Grenze zwischen Vermögensschutz im Betrieb einerseits und bezüglich des Privatvermögens andererseits. Denn Verantwortliche in Unternehmen haften unter Umständen mit ihrem gesamten Vermögen. Die Sicherung des Unternehmensvermögens braucht Know-how in verschiedenen Rechts- und Steuergebieten, das die Westmont Group bietet.

Vermögensschutz für vermögende Privatpersonen

Gerade wenn vermögende Privatpersonen Mitglieder von Aufsichtsräten oder Geschäftsführungen sind, sollten sie ihre privaten Vermögenswerte schützen. So bleibt im Fall einer Haftungsfrage im Unternehmen das Privatvermögen geschützt. Um privates Vermögen umfassend vor dem Zugriff durch Dritte zu bewahren, gibt es Maßnahmen von der Einkommens- und Vermögensstrukturierung über die Nachfolgeplanung bis hin zur Organisation des Vermögens in Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften. Auch Eheverträge und das Testament sowie Nießbrauchsgestaltungen sind Instrumente des Vermögensschutzes. Dabei ist der Fokus immer auf Ihr Gesamtvermögen, niemals nur auf einzelne Teile gerichtet. Vermögensschutz gelingt am besten, wenn er ganzheitlich verstanden wird.

Checkliste für Vermögensschutz

Zum Abschluss eine kompakte Checkliste, die Ihnen als Unternehmer oder Freiberufler hilft, Ihr Vermögensschutz-Konzept systematisch anzugehen: Ist-Analyse durchführen: Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihres aktuellen Vermögens (betrieblich & privat). Identifizieren Sie Risiken: Wo sind Sie haftbar? Was passiert bei Insolvenz, Scheidung oder Erbfall? Passende Rechtsform wählen: Prüfen Sie Ihre aktuelle Gesellschaftsform. Wechseln Sie in eine GmbH oder andere haftungsbeschränkte Form, falls noch nicht geschehen. Überlegen Sie, ob eine Holdingstruktur Vorteile bietet.

Privat- vs Betriebsvermögen trennen: Überführen Sie entbehrliche Vermögenswerte aus der Firma ins Privatvermögen oder in separate Gesellschaften. Stellen Sie umgekehrt sicher, dass Privates nicht unnötig im Feuer steht. Ehevertrag / Familienverträge abschließen: Falls relevant, lassen Sie einen Ehevertrag erstellen, der Ihr Unternehmen und Vermögen im Scheidungsfall schützt. Nachfolge und Testament regeln: Erstellen oder aktualisieren Sie ein Unternehmertestament. Regeln Sie klar, wer was bekommt, und nutzen Sie Instrumente (Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung). Schutz-Gesellschaften nutzen: Ziehen Sie die Gründung einer Familiengesellschaft oder Stiftung in Betracht, um Familienvermögen zusammenzuhalten.

Versicherungsschutz überprüfen: Machen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler einen Rundum-Check. Haben Sie alle essentiellen betrieblichen Versicherungen? Diversifiziereninhaltlich und geografisch: Streuen Sie Ihr Anlagevermögen über verschiedene Assetklassen und – je nach Vermögensgröße – über verschiedene Länder und Banken. Steuerstrategie optimieren: Planen Sie Ihre Steuern langfristig. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, der auf Gestaltungsberatung spezialisiert ist. Notfallplanung & regelmäßige Updates: Erstellen Sie eine Notfallmappe mit allen wichtigen Informationen für den Fall, dass Ihnen etwas passiert (ausfallen). Überprüfen Sie Ihr Vermögensschutz-Konzept alle 1–2 Jahre.

FAQs zum Vermögensschutz

Wie schützt ein Ehevertrag das Vermögen?

Mit einem Ehevertrag schützt man Vermögen vor Ansprüchen des Ehegatten im Scheidungsfall. Darüber hinaus kann man aber während der Ehe durch einen Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft auflösen und dadurch Vermögen (steuerfrei) auf den Ehegatten zu übertragen, um es vor eigenen Gläubigern zu schützen („Güterstandsschaukel“).

Ist die Familienstiftung ein Mittel zur Asset Protection?

Wer Teile seines Vermögens auf eine von ihm gegründete und kontrollierte Familienstiftung überträgt, schützt es langfristig vor dem Zugriff der eigenen Gläubiger, Ex-Gatten und Enterbten.

Gehen Vermögensschutz und Steueroptimierung Hand in Hand?

Viele Gestaltungen der Asset Protection haben auch positive steuerliche Effekte. Schenkungen an Kinder etwa reduzieren langfristig die Erbschaftsteuerbelastung und ermöglichen gegebenenfalls auch die Nutzung niedriger Steuertarife bei Erträgen aus dem Vermögen. Und auch güterrechtliche Vereinbarungen können das Vermögen in Sicherheit bringen und sich erbschaftsteuerlich positiv auswirken.

Was sind die größten Risiken für das Familienvermögen beim Erbfall?

Erbstreitigkeiten, zum Beispiel bei Konflikten in Erbengemeinschaften oder auch aufgrund geltend gemachter Pflichtteilsansprüche, bergen das Risiko der Verminderung bzw Zerschlagung des Familienvermögens. Ursache dieser Konflikte sind regelmäßig fehlende, ungültige, mehrdeutige oder unzweckmäßige Testamente bzw. eine zu späte Planung der Nachfolge.

Wann sollte ich als Unternehmer mit Vermögensschutz anfangen?

Am besten sofort, von Anfang an. Je früher Sie vorsorgen, desto besser. Viele Unternehmer schieben das Thema auf, weil es abstrakt erscheintoft bis kurz vor der Rente oder bis Probleme auftauchen. Das ist riskant. Bereits bei Gründung Ihres Unternehmens sollten Sie über Haftung und Absicherung nachdenken. Wichtig ist, dass Vermögensschutzmaßnahmen immer nur vor Eintritt eines Schadenfalls wirksam umgesetzt werden können.

An wen wende ich mich für eine professionelle Vermögensschutz-Beratung?

Vermögensschutz ist interdisziplinär. Es berührt Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Versicherungswesen und Investmentfragen. Entsprechend sollten Sie einen Berater wählen, der ganzheitlich denkt und die Schnittstellen kennt. Typischerweise kommen dafür Fachanwälte für Steuerrecht oder Erbrecht in Betracht, die zugleich Kenntnisse im Gesellschaftsrecht haben – oder Kanzleien, die ein Team von Experten unter einem Dach vereinen, wie die Westmont Group.

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