Thursday, December 4, 2025
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Haus überschreiben an nur ein Kind – Der komplette Leitfaden

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Haus überschreiben an nur ein Kind: Ein umfassender Ratgeber

Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Haus überschreiben an nur ein Kind zu wollen, stehen sie vor einer wichtigen und oft emotionalen Entscheidung. Diese Überschreibung wirft sowohl rechtliche als auch zwischenmenschliche Fragen auf, die eine sorgfältige Planung erfordern. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten bietet zahlreiche Vorteile, bringt aber auch Herausforderungen mit sich, die es zu meistern gilt. Als Experten bei der Westmont Group haben wir jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Familien durch diesen komplexen Prozess und wissen, worauf es ankommt.

Die Entscheidung, ein Haus überschreiben an nur ein Kind durchzuführen, kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Oft spielt die Pflege der Eltern durch eines der Kinder eine zentrale Rolle, oder ein Kind hat ein besonderes Interesse am Familienbesitz, während die Geschwister andere Pläne verfolgen. Durch eine frühzeitige Regelung kann Klarheit geschaffen werden, bevor der Erbfall eintritt. Dies verhindert, dass die Immobilie in einer Erbengemeinschaft landet und möglicherweise durch eine Teilungsversteigerung zwangsverkauft werden muss – ein Szenario, das viele Familien vermeiden möchten.

Was bedeutet Haus überschreiben – Definition und rechtliche Grundlagen

Bei der Überschreibung eines Hauses handelt es sich rechtlich gesehen um eine Schenkung zu Lebzeiten, die durch einen Notar beurkundet werden muss. Der Schenkende übergibt dabei das Eigentum an der Immobilie unentgeltlich an das begünstigte Kind, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Diese Form der Vermögensübertragung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 516 ff umfassend geregelt und unterscheidet sich grundlegend von einem Verkauf oder einer Erbschaft. Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass eine solche Übertragung immer der notariellen Beurkundung bedarf und anschließend im Grundbuch eingetragen werden muss.

Ein wichtiger Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Erbschaft liegt im Zeitpunkt der Übertragung: Bei der Schenkung erfolgt die Vermögensübertragung während des Lebens des Schenkers, während eine Erbschaft erst mit dem Tod des Erblassers eintritt. Aus steuerlicher Sicht werden beide Vorgänge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) behandelt, wobei die Schenkung einen entscheidenden Vorteil bietet: Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu in vollem Umfang genutzt werden. Dies ermöglicht eine strategische Steuerplanung, die erhebliche Ersparnisse bringen kann.

Gründe und Anlässe für die Überschreibung

Die Motivation, ein Haus überschreiben an nur ein Kind vorzunehmen, ist vielfältig und individuell. Ein häufiger Grund ist die Vermeidung von Erbschaftssteuer, insbesondere bei wertvollen Immobilien in Großstädten, wo die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die Umgehung von Pflichtteilsansprüchen spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, da durch eine geschickte Überschreibung die finanzielle Belastung des begünstigten Kindes reduziert werden kann. Auch die Angst vor einem Pflegefall treibt viele Eltern dazu, frühzeitig zu handeln: Wenn das Eigenheim mindestens zehn Jahre vor dem Einzug ins Pflegeheim übertragen wurde, kann das Sozialamt keinen Rückforderungsanspruch mehr geltend machen.

Neben diesen praktischen Erwägungen gibt es oft auch emotionale und familiäre Aspekte. Ein Kind kümmert sich besonders intensiv um die Eltern oder hat eine besonders enge Bindung zum Familienhaus. Manchmal besteht auch eine schwierige Beziehung zu einem anderen Kind, das möglicherweise keinen Kontakt mehr hat, aber dennoch pflichtteilsberechtigt wäre. Durch eine Überschreibung zu bestimmten Bedingungen kann der Pflichtteil kleiner gehalten werden. In meiner Beratung bei der Westmont Group erlebe ich regelmäßig, dass Eltern in Rente gehen und einen Altersruhesitz im Süden beziehen möchten – das bisherige Haus wird dann nicht mehr benötigt, während eines der Kinder mit seiner großen Familie genau den richtigen Platz dafür hätte.

Vorteile der Hausüberschreibung zu Lebzeiten

Das Haus überschreiben an nur ein Kind bringt erhebliche Vorteile mit sich, die sowohl organisatorisch als auch steuerlich relevant sind. Durch eine frühzeitige Regelung des Immobilienbesitzes können familiäre Streitigkeiten vermieden werden, die bei Erbschaften häufig auftreten. Wenn Sie sich entscheiden, das Haus rechtzeitig zu übertragen, können Sie diese Angelegenheit noch zu Ihren Lebzeiten fair regeln und alle Kinder in einem sachlichen Gespräch einbeziehen. Dies schafft Transparenz und kann den Familienfrieden langfristig sichern.

Der finanzielle Vorteil ist besonders bedeutsam: Die Freibeträge für Kinder liegen bei 400.000 Euro pro Elternteil und können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei einem Haus im Wert von 800.000 Euro, das beiden Eltern zu je 1/2 gehört, fallen bei geschickter Gestaltung keine Steuern an, da jedes Elternteil nur 400.000 Euro schenkt. Im Gegensatz dazu müssten bei einer Erbschaft möglicherweise erhebliche Erbschaftssteuern gezahlt werden. Zudem entfällt bei einer Schenkung die Grunderwerbsteuer, was einen weiteren steuerlichen Vorteil darstellt. Durch die Vereinbarung von Wohnrecht oder Nießbrauch können Sie trotz der Eigentumsübertragung weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben – ein Aspekt, der für viele Eigentümer entscheidend ist.

Westmont Group Blog - meeting with investor - haus überschreiben an nur ein kind

Nachteile und Risiken bei der Überschreibung

Trotz aller Vorteile gibt es auch Nachteile und Risiken, die bei der Entscheidung für das Haus überschreiben an nur ein Kind berücksichtigt werden müssen. Der offensichtlichste Nachteil ist, dass Sie nicht länger Eigentümer des Objekts sind und damit die volle Verfügungsgewalt verlieren. Wenn Sie mehrere Nachkommen haben und das Haus nur an eines übertragen, müssen Sie die anderen Kinder möglicherweise entschädigen, was zu finanziellen Belastungen führen kann. Zudem können emotionale Probleme entstehen, wenn Geschwister sich benachteiligt fühlen oder die Entscheidung nicht nachvollziehen können.

Ein weiterer Nachteil betrifft die Wertsteigerung: Die Preise für Immobilien steigen kontinuierlich, und nach der Übertragung profitieren nur noch die neuen Eigentümer von dieser Entwicklung. Als ehemaliger Eigentümer können Sie nicht mehr von einem Verkauf profitieren, um sich beispielsweise ein Haus im Süden zu leisten.

Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn sie eine Immobilie besitzen, die sie im Notfall verkaufen könnten – dieser finanzielle Rückhalt für den Ruhestand entfällt nach der Überschreibung. Deshalb ist es essentiell, vor der Hausüberschreibung alle Aspekte gründlich zu prüfen und sich von erfahrenen Experten wie der Westmont Group beraten zu lassen, die individuelle Lösungen für Ihre Situation entwickeln können.

Rechtliche Aspekte der Überschreibung

Die rechtlichen Grundlagen für das Haus überschreiben an nur ein Kind sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch eine Schenkung, die im BGB in den Paragraphen 2050 ff geregelt ist. Dort ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Schenkung an nur ein Kind einen möglichen Ausgleich anderer Kinder zur Folge hat. Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich – der Notar erstellt den Vertrag, erklärt alle rechtlichen Konsequenzen und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch. Eine formlose Übergabe per Handschlag oder Brief ist rechtlich nicht wirksam.

Ein zentraler Aspekt sind die Pflichtteilsansprüche der anderen Kinder: Wird das Haus an nur ein Kind übertragen, haben die übrigen Kinder dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, der sich auf den Wert des Hauses bezieht und erst im Erbfall relevant wird. Bei der Schenkung selbst gibt es keine lebzeitigen Ausgleichsansprüche – diese werden erst nach dem Tod der Eltern geltend gemacht.

Um sich abzusichern, können Eltern ein bedingtes Rückübertragungsrecht vorbehalten, das beispielsweise greift, wenn das Kind in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder das Haus verkaufen möchte. Diese Rückübertragungsrechte sind in der Regel ratsam und sollten im Übertragungsvertrag klar formuliert werden.

Die 10-Jahresfrist bei der Hausüberschreibung

Die 10-Jahresfrist spielt beim Haus überschreiben an nur ein Kind eine zentrale Rolle und hat sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Bedeutung. Einerseits können die Freibeträge für Schenkungen nach zehn Jahren erneut in vollem Umfang genutzt werden, was eine weitere steuerfreie Schenkung ermöglicht. Dies ist besonders bei hochwertigen Immobilien von Vorteil, die in mehreren Schritten übertragen werden können. Andererseits verjähren nach zehn Jahren die Ansprüche von nicht bedachten Kindern auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB, wenn die Schenkung beim Erbfall (Tod des Schenkers) mehr als zehn Jahre her ist.

Wenn Sie nur an ein Kind übertragen wollen, müssen Sie beachten, dass die Übertragung erst nach zehn Jahren voll wirksam wird. Sterben Sie innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, muss der neue Eigentümer des Hauses seine Geschwister entschädigen, da diese Anspruch auf ihren Pflichtteil haben, der aus dem gesamten Nachlass berechnet wird. Mit jedem Jahr, das nach der Schenkung vergeht, wird das Haus zu 10 Prozent weniger in den Nachlass eingerechnet – ein Mechanismus, der als “Abschmelzung” bezeichnet wird. 

Steuerliche Aspekte und Freibeträge

Bei der Schenkung eines Hauses spielt die Schenkungssteuer eine wichtige Rolle, und die steuerlichen Aspekte sollten bei der Planung sorgfältig berücksichtigt werden. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro von jedem Elternteil, und dieser kann alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Liegt der Schenkungswert unter diesem Betrag, fällt keine Schenkungssteuer an – ist der Wert höher, wird der übersteigende Betrag versteuert. Die Steuersätze für Kinder liegen zwischen 7 Prozent und 30 Prozent, abhängig vom Wert der Schenkung, wobei Kinder zur Steuerklasse I gehören, für die günstige Steuersätze gelten.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Möglichkeiten: Bei einem Haus im Wert von 800.000 Euro, das beiden Eltern zu je 1/2 gehört, schenkt jedes Elternteil nur 400.000 Euro – es fallen keine Steuern an. Ist jedoch nur die Mutter alleine als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, würde das Kind 800.000 Euro von ihr alleine erhalten, und es fielen Steuern an. In diesem Fall könnte die Mutter dem Kind zunächst nur 1/2 der Immobilie übertragen und nach 10 Jahren die andere Hälfte überschreiben.

Eine weitere Option ist die Kettenschenkung: Die Mutter könnte zunächst dem Vater 1/2 der Immobilie schenken, danach schenkt der Vater diesen Hausanteil weiter, sodass auch dessen Freibetrag genutzt wird. Um Steuerlasten zu reduzieren, können Eltern sich ein Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht vorbehalten, das den steuerlichen Wert der Schenkung senkt.

Wohnrecht und Nießbrauch als Absicherung

Wohnrecht und Nießbrauch sind zwei zentrale Instrumente, um Eltern beim Verschenken oder Überschreiben einer Immobilie lebenslange Sicherheit zu garantieren. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen, mindern den steuerlichen Immobilienwert und beeinflussen sowohl die Nutzung als auch die steuerliche Behandlung der Immobilie. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten.

Aspekt Wohnrecht Nießbrauch
Definition Recht, die Immobilie lebenslang selbst zu bewohnen (§1093 BGB). Recht, die Immobilie zu nutzen, zu bewohnen oder zu vermieten (§1030 BGB).
Eintragung Wird im Grundbuch eingetragen und kann erst nach dem Tod gelöscht werden. Ebenfalls grundbuchlich gesichert und bleibt bis zum Tod bestehen.
Steuerlicher Effekt Mindert den Immobilienwert → geringere Schenkungssteuer. Stärkere Wertminderung als beim Wohnrecht → oft noch höhere Steuerersparnis.
Nutzung / Einnahmen Nur Selbstnutzung möglich, keine Vermietung. Vermietung erlaubt → Mieteinnahmen stehen dem Nießbraucher zu.
Pflegefall-Risiko Kann nicht zur Finanzierung des Pflegeheim-Eigenanteils herangezogen werden. Kann vom Sozialhilfeträger verwertet werden → Mieten fließen in Pflegekosten.
Eignung Optimal, wenn Eltern lebenslang geschützt wohnen möchten. Optimal, wenn zusätzlich Mieteinnahmen gewünscht sind.
Definition
Wohnrecht: Lebenslanges Bewohnen der Immobilie.
Nießbrauch: Bewohnen oder vermieten, inklusive Mieteinnahmen.
Eintragung
Wohnrecht: Grundbuchlich gesichert, Löschung erst nach Tod.
Nießbrauch: Ebenfalls grundbuchlich gesichert und lebenslang gültig.
Steuerlicher Effekt
Wohnrecht: Minderung des Immobilienwerts → weniger Schenkungssteuer.
Nießbrauch: Noch stärkere Wertreduzierung → hohe Steuerersparnis.
Nutzung / Einnahmen
Wohnrecht: Nur Selbstnutzung erlaubt.
Nießbrauch: Vermietung möglich, Mieteinnahmen gehören dem Nießbraucher.
Pflegefall-Risiko
Wohnrecht: Nicht verwertbar für Pflegekosten.
Nießbrauch: Kann vom Sozialamt zur Finanzierung genutzt werden.
Eignung
Wohnrecht: Ideal für reine Absicherung.
Nießbrauch: Ideal für Einnahmen + Nutzung.

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Der Pflichtteilsanspruch sichert den gesetzlichen Erben, vor allem dem Ehepartner und den Kindern, einen Mindestanteil am Erbe. Wenn Sie das Haus überschreiben an nur ein Kind, haben die nicht berücksichtigten Kinder dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil, der die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser wird erst im Erbfall relevant und kann dann eingefordert werden. Selbst bei einer Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann man nicht verhindern, dass die anderen Kinder diesen Anspruch haben – eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in besonderen Ausnahmefällen nach §§ 2333 BGB möglich, etwa wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben trachtet.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB ist besonders relevant beim Haus überschreiben an nur ein Kind: Wird eine Schenkung weniger als zehn Jahre vor dem Erbfall vorgenommen, wird sie bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Mit jedem Jahr, das zwischen der Schenkung und dem Erbfall liegt, wird die Schenkung um 10 Prozent weniger bei der Ermittlung des Pflichtteils relevanten Nachlasswertes berücksichtigt. Nach Ablauf der 10-Jahresfrist können die enterbten Kinder keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr geltend machen. 

Der Übertragungsvertrag und seine Inhalte

Der Übertragungsvertrag ist das rechtsverbindliche Dokument, mit dem Sie den Besitz des Hauses an Ihr Kind bzw. Ihre Kinder abtreten. Er muss bestimmte Inhalte enthalten, um rechtswirksam zu sein: das Datum der Rechtsgültigkeit (ab wann sind Ihre Kinder die neuen Besitzer?), eine genaue Beschreibung des Objekts mit Grundstückangaben und Gebäuden sowie dem aktuellen Grundbuchstand, die Kontaktdaten aller Parteien, die Art der Übertragung (handelt es sich um eine Schenkung oder einen Verkauf?), sowie alle Auflagen, die mit der Übertragung verbunden sind. Zudem sollte ein gegenseitiger Forderungsverzicht vereinbart werden, der regelt, wie gegenseitige finanzielle Forderungen gehandhabt werden.

Weitere Inhalte können erbrechtliche Erläuterungen sein (andere Kinder verzichten beispielsweise auf ihren Pflichtteil für eine Ausgleichszahlung), Wohnrecht für eine dritte Partei, das Einverständnis der neuen Besitzer für vorher definierte Umbauten (wie die Montage eines Treppenlifts), Kostenübernahme bei Beschädigungen, die Untersagung eines Weiterverkaufs oder ein Rückübertragungsrecht unter bestimmten Umständen

Ablauf und Schritte der Hausüberschreibung

Der Ablauf der Hausüberschreibung folgt einem klar geregelten Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Zunächst empfiehlt sich eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung, um mögliche Schenkungs- oder Steuerfolgen zu klären – hier unterstützt die Westmont Group mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung.

Der Notar erstellt anschließend den Übertragungsvertrag, in dem alle relevanten Punkte wie lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch oder Zahlungsmodalitäten festgehalten werden. Wählen Sie das Kind bzw. die Kinder aus, an das bzw. die das Haus gehen soll, und besprechen Sie, ob diese das Objekt überhaupt haben möchten und welche Auflagen damit verbunden sind.

Ein zentraler Schritt ist die Beauftragung eines Gutachters für ein Verkehrswertgutachten, das Ihnen rechtsverbindlich den Marktpreis für das Objekt mitteilt – diesen Wert benötigen Sie für das Finanzamt, den Notar und die Grundbuchbehörde. Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt – erst mit der Eintragung des Kindes als neuem Eigentümer ist die Hausüberschreibung vollständig abgeschlossen.

Für die Hausüberschreibung fallen Notar- und Grundbuchkosten an, deren Höhe sich am Wert der Immobilie orientiert. Bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro beträgt die Gebühr des Notars für die Beurkundung etwa 1.570 Euro, die Änderung des Grundbucheintrags kostet rund 835 Euro.

Haus an ein oder mehrere Kinder überschreiben

Wenn Sie nur ein Kind haben, ist das Verfahren klar: Sie können Ihr Haus einfach auf dieses eine Kind überschreiben. Auch wenn Sie mehrere Kinder haben, ist es durchaus möglich, das Haus überschreiben an nur ein Kind durchzuführen. Die Hausüberschreibung an nur ein Kind kommt einer Enterbung der anderen Nachkommen gleich, die lediglich ihren Pflichtteil behalten. Mögliche Konflikte können Sie vermeiden, indem Sie die anderen Kinder finanziell entschädigen – allerdings ist dies in der Praxis meist kein rechtliches Problem, sondern ein Liquiditätsproblem, da der Beschenkte oft nicht die Ausgleichszahlungen leisten kann, die er oder sie gerne leisten würde.

Bei mehreren Kindern haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Entweder übertragen Sie das Haus auf ein Kind, das dann eine Ausgleichszahlung an die anderen Kinder leistet, oder das Haus wird an ein Kind übertragen und die anderen Kinder verzichten vertraglich auf ihre Ansprüche. Eine weitere Möglichkeit ist, das Haus auf mehrere Kinder zu übertragen, die dann alle zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen werden – allerdings begründen.

Sie dadurch eine Eigentümergemeinschaft, bei der größere Umbauten oder Reparaturen stets von allen Seiten abgesegnet werden müssen. Nach meiner Erfahrung bei der Westmont Group ist dies eher nicht zu empfehlen, insbesondere wenn die Kinder sich nicht verstehen – unterschiedliche Vorstellungen können sehr schnell zum Streit führen.

Westmont Group Blog - small kid drawing - haus überschreiben an nur ein kind

Ausgleichszahlungen und faire Lösungen

Um Benachteiligungen der anderen Kinder zu vermeiden, können Ausgleichszahlungen vereinbart werden, die im notariellen Vertrag festgehalten werden sollten. Häufig fragen die Beteiligten nach einer “fairen Lösung” – das Gesetz sieht aber gerade keine lebzeitigen Ausgleichsansprüche vor, sodass das Gesetz keine “fairen Rahmenbedingungen” vorgibt.

Letztlich ist es Verhandlungssache der Beteiligten, ob und in welcher Höhe Ausgleichszahlungen an die anderen Kinder erfolgen. Bei einer Schenkung an ein Kind gibt es zunächst keine festgelegte Höhe für die Ausgleichszahlung – grundsätzlich kann der frühere Eigentümer dem Beschenkten vorschreiben, in welcher Höhe dieser seine Geschwister auszahlen soll.

Im Hinblick auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch kann es jedoch sinnvoll sein, in vorauseilendem Gehorsam und zur Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten ein Verkehrswertgutachten einzuholen und den Geschwistern ihren Anteil an der Immobilie entsprechend des Verkehrswerts auszuzahlen.

Wenn sich die Beteiligten nicht einig werden, gibt es letztlich nur zwei Möglichkeiten: Die Überschreibung wird nicht weiterverfolgt (der Familienfrieden leidet nicht weiter, aber der Streit folgt im Erbfall), oder die Überschreibung wird ohne das andere Kind umgesetzt. In der Praxis macht das andere Kind häufig dann doch zähneknirschend mit, um nicht leer auszugehen – eine pragmatische, wenn auch nicht immer harmonische Lösung.

Familiäre Aspekte und offene Kommunikation

Die Entscheidung für das Haus überschreiben an nur ein Kind kann in der Familie zu Konflikten führen, weshalb offene Kommunikation und Transparenz entscheidend sind. Es ist ratsam, zunächst die Ansichten der Familienmitglieder zur Zukunft des Hauses zu erfragen – wenn sich unüberbrückbare Differenzen auftun (jedes der Kinder will das Haus), wird eine Lösung schwierig. Wenn dagegen alle Kinder einverstanden sind, dass ein Kind das Haus alleine bekommt, braucht es keine Heimlichtuerei. Eine Hausüberschreibung kann schnell zu familiären Spannungen führen, besonders wenn nur ein Kind oder ein Enkelkind bedacht wird.

Folgende Maßnahmen können helfen, Konflikte zu vermeiden: Beziehen Sie alle betroffenen Familienmitglieder frühzeitig in die Planung ein, ermitteln Sie den Wert durch ein neutrales Verkehrswertgutachten, das Transparenz und Fairness schafft, schaffen Sie Ausgleich für nicht bedachte Kinder durch Geldzahlungen oder andere Regelungen, und halten Sie Rückforderungsrechte, Pflegepflichten oder Wohnrechte vertraglich fest.

Es gibt viele Familien, in denen sich die Geschwister freuen, wenn ein Kind das Haus in der Familie erhält und nicht auf eine finanzielle Gleichbehandlung bestehen – die Eltern befürchten aber genau das Gegenteil und überschreiben die Immobilie heimlich. Hier kann es dann zu erheblichen Irritationen auf emotionaler Ebene kommen, die im Nachhinein oft sehr viel schwieriger zu kitten sind.

Besondere Konstellationen und Lösungen

Eine besondere und weniger bekannte Bevorzugung eines Kindes kann auch durch einen Ausschluss einer Erbauseinandersetzung gemäß § 2044 BGB erreicht werden. Hierbei kann ein Erblasser in einem Testament anordnen, dass ein Nachlass für maximal 30 Jahre nicht auseinandergesetzt werden darf. Wird gleichzeitig ein Nießbrauchrecht für das bevorzugte Kind im Grundbuch eintragen gelassen, kann dieses die Immobilie ausschließlich für die Dauer von 30 Jahren nutzen, sie also selbst bewohnen oder vermieten. Die anderen Miterben können in diesem Fall für maximal 30 Jahre keine Auseinandersetzung des Erbes fordern – eine kreative Lösung für komplexe Familiensituationen.

In besonderen Ausnahmefällen sieht das Gesetz in Deutschland die Möglichkeit vor, einem Kind den Pflichtteil zu entziehen – dies ist jedoch nur bei besonders groben Fehlhandlungen nach §§ 2333 BGB möglich. Eine andere Möglichkeit ist ein zu Lebzeiten des Erblassers vereinbarter Pflichtteilsverzicht, der eine vollständige Enterbung von Kindern möglich macht, jedoch Kooperationsbereitschaft seitens des zu enterbenden Kindes voraussetzt. Hierbei wird dann zumeist eine Abfindung des Kindes vereinbart.

Das Berliner Testament ist für Ehepaare eine gängige Lösung, um frühzeitig alle Angelegenheiten zu regeln – für eine Übertragung sollte es jedoch so aufgesetzt werden, dass eine Hausübertragung trotz dieses letzten Willens möglich ist.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Überschreibung

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht oder Notar umfassend beraten – bei der Westmont Group erleben wir häufig, dass Eltern sich kaum weitergehende Gedanken machen und als Grund für die Überschreibung nennen: “Der Nachbar hat das auch gemacht” oder “das macht man halt so”. Jede Familie und jede Konstellation ist aber anders, und das Haus ist oft der ganz maßgebliche Vermögensgegenstand – faktisch das ganze Vermögen wegzugeben muss gut überlegt sein.

Merken Sie sich: Das Haus ist schnell weg, aber selten wieder da. Passen Sie die Überschreibung an Ihre persönliche Situation an und denken Sie daran, wie sich Ihre Entscheidung langfristig auf die Familienbeziehungen auswirken kann.

Es ist oft nicht sinnvoll, den Rest des Lebens im Familienstreit zu verbringen, nur damit das Haus erhalten bleibt. Die Überschreibung muss auch mit der restlichen Lebensplanung vereinbar sein – das Haus kann dann nicht mehr verkauft werden, um in eine kleinere, altersgerechte Wohnung zu ziehen. Immobilien an die Kinder zu überschreiben erfordert Fingerspitzengefühl – wer frühzeitig eine faire Lösung findet, kann steueroptimiert planen und verhindert spätere Erbstreitigkeiten. Bei der Gestaltung einer Schenkung zu Lebzeiten an nur ein Kind sollten Experten wie die Westmont Group hinzugezogen werden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Westmont Group Blog - meeting with investor - haus überschreiben an nur ein kind

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist es möglich, das Haus überschreiben an nur ein Kind durchzuführen?

Ja, es ist rechtlich möglich, Ihr Haus an nur ein Kind zu überschreiben. Die Übertragung erfolgt durch eine Schenkung, die notariell beurkundet werden muss. Allerdings haben die anderen Kinder weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil, der im Erbfall geltend gemacht werden kann. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie Ausgleichszahlungen für die nicht bedachten Geschwister in Betracht ziehen. Die Westmont Group empfiehlt, alle Familienmitglieder frühzeitig einzubeziehen und eine faire Lösung zu finden, die sowohl rechtlich abgesichert als auch steuerlich optimiert ist.

Wann sollte man sein Haus an die Kinder überschreiben?

Die Überschreibung sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise lange vor einem möglichen Pflegefall. Wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall mindestens zehn Jahre vergehen, können die Freibeträge erneut genutzt werden, und die Pflichtteilsergänzungsansprüche der anderen Kinder verjähren. Bei der Westmont Group raten wir zu einer frühzeitigen Planung, da die 10-Jahresfrist sowohl für steuerliche Vorteile als auch für den Schutz vor Pflichtteilsansprüchen entscheidend ist. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist die 10-Jahresfrist und warum ist sie wichtig?

Die 10-Jahresfrist ist ein zentraler Aspekt beim Haus überschreiben an nur ein Kind. Sie besagt, dass Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Schenkers erfolgt sind, nicht mehr bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche berücksichtigt werden. Zudem können die Freibeträge für die Schenkungssteuer nach zehn Jahren erneut in vollem Umfang genutzt werden. Dies ermöglicht eine strategische Steuerplanung über mehrere Jahrzehnte. Die Westmont Group hilft Ihnen, diese Frist optimal zu nutzen und Ihre Immobilie schrittweise zu übertragen.

Kann ich mein Haus überschreiben und trotzdem darin wohnen bleiben?

Ja, durch die Vereinbarung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs können Sie trotz der Eigentumsübertragung in Ihrer Immobilie wohnen bleiben. Das Wohnrecht nach § 1093 BGB wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt Sie, das Haus bis zu Ihrem Ableben zu bewohnen. Der Nießbrauch geht noch weiter und erlaubt Ihnen auch, die Immobilie zu vermieten und Mieten zu erwirtschaften. Beide Rechte reduzieren zudem den steuerlichen Wert der Schenkung. Die Westmont Group berät Sie, welche Lösung für Ihre Situation optimal ist.

Wie kann ich durch Hausüberschreibung Steuern sparen?

Durch geschickte Gestaltung der Überschreibung können erhebliche Steuern gespart werden. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Bei hochwertigen Immobilien empfiehlt sich eine teilweise Überschreibung oder Kettenschenkung, bei der beide Elternteile ihre Freibeträge optimal ausschöpfen. Durch Wohnrecht oder Nießbrauch lässt sich der steuerliche Wert weiter reduzieren. Die Westmont Group entwickelt für jeden Mandanten eine individuelle Steuerstrategie, die alle Möglichkeiten der Steuerersparnis berücksichtigt und rechtssicher umsetzt.

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